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Neue Muster-Widerrufsbelehrung gilt ab 1. April


Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizministerium (BJM) eine Musterbelehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei bestimmten Vertriebsformen (Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft) erarbeitet. Diese war in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichtenverordnung enthalten und hatte zum Ziel, den betroffenen Unternehmen (beispielsweise Online-Shops) eine ordnungsgemäße Belehrung von Kunden zu erleichtern.

Doch das Muster war in der Vergangenheit vielfach Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen. Gleich mehrere Gerichte attestierten der Mustervorlage Mängel im Zusammenhang mit Regelungen etwa über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist oder Nutzungsersatz.
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Um die entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben, stellte das BMJ als Entwurf die "Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung" zur Diskussion. Dieser ursprüngliche Entwurf sah eine erhebliche Ausweitung der Informationspflichten vor und hätte den Abdruck seitenlanger Belehrungen erforderlich gemacht.

In der nun verkündeten Endfassung (PDF-Datei) wurden diese umfangreichen Belehrungspflichten wieder fallengelassen. Sie beinhaltet nunmehr lediglich zwei überarbeitete Fassungen mit aktualisierten Gestaltungs- und Verwendungshinweisen.

(pmz c't)


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